Mein Kind kann kein Italienisch. Darf es trotzdem in die zweisprachige Klasse?
Alle Eltern von Grundschulkinder, die im direkten Schulbezirk einer der drei Grundschulen wohnen, dürfen ungeachtet ihrer sprachlichen Herkunft und ohne Italienischkenntnisse den Wunsch äußern, ihr Kind für der Italienischklasse anzumelden. In der Tat ist die Klasse immer paritätisch besetzt: die Hälfte der Kinder hat bereits Bezug zu Italien und dem Italienischen gehabt, die andere Hälfte ist kulturell und sprachlich nicht mit dem Italienischen verbunden.
Wer außerhalb der Grundschulbezirke wohnt, wird nicht berücksichtigt. Ausnahme sind italienischstämmige Kinder, die dann bei erfolgreichem Kennenlerntag mittels Gestattungsantrag die Erlaubnis vom Stadtschulamt erhalten, den Schulbezirk zu wechseln.
Ob Kann-Kinder im jeweiligen Jahr aufgenommen werden, liegt ebenfalls nur im Ermessen der angefragten Schule.